Interview mit der Deutschen Polizeigewerkschaft

Geschrieben von admin 455 Tage vor (Editorial)
Julia Klöckner
Julia Klöckner
18.02.2011: Die Polizeizulage, die einem Polizeibeamten sein ganzes Berufsleben zusteht, ist seit Beginn des Jahres nichtmehr ruhegehaltsfähig. Zumindest die Jahrgänge 1948 bis 1950 sollen jetzt, wenn sie am 01.01.1999 höchstens im Besoldungsamt A 9 waren, davon ausgenommen werden.

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