Interview mit der Deutschen Polizeigewerkschaft
Geschrieben von admin 455 Tage vor (Editorial)
18.02.2011: Die Polizeizulage, die einem Polizeibeamten sein ganzes Berufsleben zusteht, ist seit
Beginn des Jahres nichtmehr ruhegehaltsfähig. Zumindest die Jahrgänge 1948 bis 1950
sollen jetzt, wenn sie am 01.01.1999 höchstens im Besoldungsamt A 9 waren, davon
ausgenommen werden.
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